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   OVG Hamburg, 10.08.2010 - 3 Bf 207/08   

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https://dejure.org/2010,17605
OVG Hamburg, 10.08.2010 - 3 Bf 207/08 (https://dejure.org/2010,17605)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10.08.2010 - 3 Bf 207/08 (https://dejure.org/2010,17605)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 10. August 2010 - 3 Bf 207/08 (https://dejure.org/2010,17605)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebliche seelische Belastung (hier: Fall einer kombinierten Persönlichkeitsstörung) als wichtiger Grund für die Änderung des Familiennamens zur Reduzierung der Risikofaktoren für den Eintritt einer behandlungsbedürftigen Krise; Grundrechtlich geschützte Bedeutung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NÄG § 1; NÄG § 3 Abs. 1
    Erhebliche seelische Belastung (hier: Fall einer kombinierten Persönlichkeitsstörung) als wichtiger Grund für die Änderung des Familiennamens zur Reduzierung der Risikofaktoren für den Eintritt einer behandlungsbedürftigen Krise; Grundrechtlich geschützte Bedeutung des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2011, 59
  • DÖV 2011, 124
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 C 10.01

    Änderung des Familiennamens; Namensänderung; wichtiger Grund;

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.08.2010 - 3 Bf 207/08
    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Namensträgers, seinen Familiennamen abzulegen und einen anderen zu führen, das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens überwiegt, wie es vor allem wegen der sozialen Ordnungsfunktion des Namens besteht (BVerwG, Urt. v. 31.8.1962, BVerwGE 15, 26 ; Urt. v. 5.9.1985, Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 53; Beschl. v. 17.5.2001, Buchholz, a.a.O., Nr. 76; Urt. v. 20.3.2002, NJW 2002, 2410 ).
  • BGH, 14.01.2004 - XII ZB 30/02

    Beschwerdebefugnis der Aufsichtsbehörde; Rückgängigmachung einer Einbenennung

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.08.2010 - 3 Bf 207/08
    Der Bundesgerichtshof habe für Fälle dieser Art auf die Möglichkeit einer behördlichen Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz hingewiesen (BGH, Beschl. v. 14.1.2004, NJW 2004, 1108 ).
  • BVerwG, 31.08.1962 - VII C 63.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Hamburg, 10.08.2010 - 3 Bf 207/08
    Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Namensträgers, seinen Familiennamen abzulegen und einen anderen zu führen, das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des bisherigen Namens überwiegt, wie es vor allem wegen der sozialen Ordnungsfunktion des Namens besteht (BVerwG, Urt. v. 31.8.1962, BVerwGE 15, 26 ; Urt. v. 5.9.1985, Buchholz 402.10 § 3 NÄG Nr. 53; Beschl. v. 17.5.2001, Buchholz, a.a.O., Nr. 76; Urt. v. 20.3.2002, NJW 2002, 2410 ).
  • VG Würzburg, 24.05.2017 - W 6 K 17.4

    Wunsch nach Wiederannahme des früheren Vornamens

    Voraussetzung ist nicht, dass die seelische Belastung bereits den Grad einer behandlungsbedürftigen Krankheit oder Krise erreicht hat und stationärer oder ambulanter, gegebenenfalls medikamentöser Behandlung bedarf, die Namensänderung muss aber einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, die Risikofaktoren für den Eintritt einer behandlungsbedürftigen Krise zu reduzieren (OVG Hamburg, U.v. 14.09.2010 - 3 BF 207/08 - DVBl. 2011, 59).
  • VG Würzburg, 20.02.2013 - W 6 K 11.551

    Namensänderung; Vorname; Abkömmling eines Spätaussiedlers; frühere

    Voraussetzung ist nicht, dass die seelische Belastung bereits den Grad einer behandlungsbedürftigen Krankheit oder Krise erreicht hat und stationärer oder ambulanter, gegebenenfalls medikamentöser Behandlung bedarf, die Namensänderung muss aber einen wichtigen Beitrag dazu leisten können, die Risikofaktoren für den Eintritt einer behandlungsbedürftigen Krise zu reduzieren (OVG Hamburg, U.v. 14.09.2010, 3 BF 207/08, DVBl. 2011, 59).
  • VG Regensburg, 06.03.2014 - RN 2 K 13.250

    Änderung des Nachnamens eines Erwachsenen, dem der Familienname der Mutter

    Die Namensänderung muss aber einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Risikofaktoren für den Eintritt einer behandlungsbedürftigen Krise zu reduzieren (OVG Hamburg, Urt. v. 14.9.2010, 3 BF 207/08, DVBl. 2011, 59).
  • VG Regensburg, 20.03.2014 - RN 2 K 13.1422

    Namensänderung Nachname; Abkömmlinge eines Spätaussiedlers; Wunsch nach

    Die Namensänderung muss aber einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Risikofaktoren für den Eintritt einer behandlungsbedürftigen Krise zu reduzieren (OVG Hamburg, Urt. v. 14.9.2010, 3 BF 207/08, DVBl. 2011, 59).
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